Steuerberater für Strahlentherapeuten

Weniger Steuern, weniger Stress

Wir helfen Ihnen, rechtssicher und stressfrei alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.

Steuerberater für Strahlentherapeuten

Weniger Steuern, weniger Stress

Wir helfen Ihnen, rechtssicher und stressfrei alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.

Expertenwissen als Steuerberater für Strahlentherapeuten

Aufgrund der Vielzahl steuerlicher Tücken und der speziellen Herausforderungen bei der Besteuerung von Heilbehandlungen sollten Sie sich als Arzt auf einen erfahrenen Steuerberater für Strahlentherapeuten verlassen können.

Wir sind seit über 30 Jahren als Steuerexperten für das Gesundheitswesen in Hamburg und bundesweit tätig. Unsere Erfahrung und tiefgreifendes Know-how bei Fragen rund um die Besteuerung von Ärzten ermöglichen die hohe Qualität, die unsere Beratung auszeichnet.

Ihre Vorteile bei TaxPal Steuerberatung

Ausgezeichneter Steuerberater für Ärzte

FAQ – Steuerfragen für Strahlentherapeuten

Grundsätzlich erzielen Strahlentherapeuten freiberufliche Einkünfte nach § 18 EStG, solange die ärztliche Tätigkeit leitend und eigenverantwortlich erfolgt. Gewerblichkeit kann jedoch entstehen, wenn zusätzliche Leistungen außerhalb der klassischen Heilbehandlung erbracht werden – insbesondere bei Geräteüberlassungen mit Zusatzleistungen.

Viele Strahlentherapeuten nutzen gemeinsam mit Krankenhäusern teure Großgeräte. Steuerlich gilt:

  • Überlassung zu Selbstkosten: Keine Gewinnerzielungsabsicht → Einkünfte bleiben freiberuflich.

  • Überlassung mit Gewinnaufschlag, ohne Zusatzleistungen: Einkünfte weiterhin freiberuflich.

  • Überlassung mit Gewinnaufschlag & Zusatzleistungen (z. B. Lieferung von Kontrastmitteln, Personalgestellung): Einstufung als gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG.

Wenn Krankenhäuser ihre eigenen Abteilungen schließen, übernehmen oft niedergelassene Strahlentherapeuten die Versorgung. Dabei ist zu beachten:

  • Vergütung: Meist GOÄ-basiert, zwischen 0,8–1,2-fach, bei stationären Selbstzahlern mit 15 % Abschlag nach § 6a GOÄ.

  • Personalübernahme: Häufig werden Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB von der Praxis übernommen.

  • Personalgestellung: Gilt meist als erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung – die Praxis muss hier eine Erlaubnis beantragen.

Ja. Strahlentherapeutische Leistungen gelten fast immer als medizinisch indiziert und sind daher umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 14 UStG.

  • Überlassung von Fachpersonal: Grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, außer das Personal arbeitet ausschließlich für die Krankenhausversorgung (dies muss vertraglich und dokumentarisch nachgewiesen werden).

  • Betriebs- oder Investgesellschaften: Wenn Geräte über Gesellschaften angeschafft und an die Praxis vermietet werden, kann eine umsatzsteuerliche Organschaft entstehen, die den Vorsteuerabzug verhindert.

  • Strahlenschutzphysiker: Diese üben keine heilberufliche Tätigkeit aus, ihre Leistungen sind daher umsatzsteuerpflichtig.

Krankenhäuser mit steuerbegünstigtem Status (§§ 51 ff. AO) verlieren ihre Gemeinnützigkeit, wenn sie unentgeltliche Leistungen erbringen. Eine kostenlose Überlassung von Räumen oder Geräten für eine Strahlentherapiepraxis wäre daher steuerlich problematisch. Stattdessen müssen solche Kosten in die Vergütungskalkulation der Praxis einfließen.

Symbol für die Erfahrung der Steuerberatung Mock Hamburg

30 Jahre Praxiserfahrung

Symbol für die persönliche Betreuung der Steuerberatung Mock Hamburg

Persönlicher Steuerberater

Symbol für die individuelle Betreuung der Steuerberatung Mock Hamburg

Individuelle Beratung

Symbol für die vertrauensvolle Zusammenarbeit

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Telefon

Gute Erreichbarkeit

Weniger Steuern, weniger Stress

So erfüllen Sie rechtssicher & stressfrei alle steuerlichen Pflichten
und nutzen Gestaltungsspielräume optimal aus.

Steuerberater hilft Ihnen Steuern zu sparen

STEUEROPTIMIERT

Zahlen Sie zu viel Steuern?

Zahlen Sie zu viel Steuern?

Die Rechtsformwahl, der Pkw, Investitionen - es gibt viele Stellschrauben, die sich auf Ihre Steuerbelastung auswirken. Unsere Experten werfen mindestens einmal im Jahr einen Blick auf Ihre Praxis und reduzieren Ihre Steuerlast.
Steuerberatung speziell für Ärzte, Zahnärzte und Heilberufe

SPEZIALISIERT

100% Fokus auf Heilberufe

100% Fokus auf Heilberufe

Wir haben uns auf die Beratung des Gesundheitswesens spezialisiert und verfügen über langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Wir kennen daher die steuerlichen Besonderheiten bei Heilberufen und sprechen Ihre Sprache.
Steuerberater für Heilberufler schafft Transparenz durch Steuerhochrechnung

TRANSPARENT

Keine Steuernachzahlung

Keine Steuernachzahlung

Überraschende Steuernachzahlungen sind der Albtraum für jeden Selbständigen. Wir erstellen daher zweimal pro Jahr eine Steuerhochrechnung für Sie. Die laufenden Steuervorauszahlungen können so angepasst werden, dass keine Steuernachzahlungen fällig werden.
Buchführung einfach an Steuerberater abgeben

STRESSFREI

Buchführung abgeben

Buchführung abgeben

Sie laden Ihre Belege digital in unsere Web-App hoch, und wir erledigen den Rest. Alles bleibt übersichtlich und an einem Ort. Wir erstellen Ihre Buchführung monatlich. Ein Dashboard zeigt Ihnen auf einen Blick, wie es um Ihre Finanzen steht. So können Sie sicher planen und Entscheidungen treffen.
Steuerberater bei der individuellen Beratung eines Arztes.

INDIVIDUELL

Persönliche Beratung 1x1

Persönliche Beratung 1x1

Sie haben Fragen oder müssen eine wichtige Entscheidung treffen? Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht – verständlich, kompetent und genau auf Sie zugeschnitten.
Sichere und gute Steuerberatung seit über 30 Jahren

SICHER

35 Jahre Steuer-Expertise

35 Jahre Steuer-Expertise

Vermeiden Sie böse Überraschungen in Betriebsprüfungen durch professionelle Unterstützung. Wir sind mit unserem mehrfach ausgezeichneten Team seit über 35 Jahren als Steuerexperten für das Gesundheitswesen tätig.

Steuerberatung für Strahlentherapeuten - so können Sie Steuern sparen!

Auszeichnungen Mock Steuerberatung

Zertifiziert für Ihre Steuerberatung.

Wir gehören zu den besten Steuerberatern in Hamburg und sogar bundesweit.

Unsere Leistungen als Steuerberater für Strahlentherapeuten

Als Steuerberater für Ärzte haben wir unsere Leistungen speziell auf die Bedürfnisse von Arztpraxen ausgerichtet. Damit Sie genau die Steuerberatung erhalten, die Sie für Ihre Arztpraxis brauchen, stehen Ihnen verschiedene Leistungspakete zur Verfügung. Diese können Sie individuell nach Ihren Wünschen kombinieren und um Zusatzleistungen ergänzen.

Steuerberater für Heilberufe TaxPal

Jetzt individuelles Angebot anfordern

Sie suchen einen verlässlichen Partner für Ihre steuerlichen Fragen und möchten Gewissheit haben, rechtlich alles richtig gemacht zu haben? Als Steuerberater für Ärzte und Heilberufe haben wir uns auf die professionelle Beratung im Gesundheitswesen spezialisiert. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und profitieren Sie von unserer Erfahrung.

Dr. Oliver Mock – Steuerberater
Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner