Steuerberater für Pathologen

Weniger Steuern, weniger Stress

Wir helfen Ihnen, rechtssicher und stressfrei alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.

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Expertenwissen als Steuerberater für Pathologen

Aufgrund der Vielzahl steuerlicher Tücken und der speziellen Herausforderungen bei der Besteuerung von Heilbehandlungen sollten Sie sich als Arzt auf einen erfahrenen Steuerberater für Pathologen verlassen können.

Wir sind seit über 30 Jahren als Steuerexperten für das Gesundheitswesen in Hamburg und bundesweit tätig. Unsere Erfahrung und tiefgreifendes Know-how bei Fragen rund um die Besteuerung von Ärzten ermöglichen die hohe Qualität, die unsere Beratung auszeichnet.

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FAQ – Steuerfragen für Pathologen

Grundsätzlich erzielen Pathologen freiberufliche Einkünfte nach § 18 EStG, wenn sie leitend und eigenverantwortlich tätig sind. Dabei dürfen sie fachlich qualifizierte Mitarbeiter oder auch Subunternehmer einsetzen. Entscheidend ist jedoch, dass die persönliche Beteiligung des Arztes in ausreichendem Umfang gewährleistet bleibt.

Die sogenannte Stempeltheorie verlangt, dass der Pathologe persönlich an den Befundungen teilnimmt und nicht nur die Unterschrift „stempelt“. Wenn die Zahl der Mitarbeiter und Untersuchungen so hoch ist, dass eine eigenverantwortliche Beteiligung faktisch nicht mehr möglich ist, entfällt die Freiberuflichkeit.

Es gibt eine Reihe von Urteilen, die verdeutlichen, wann die Eigenverantwortlichkeit nicht mehr gegeben ist:

  • Über 237.000 Untersuchungen pro Jahr mit mehr als 60 Mitarbeitern (BFH 25.11.1975).

  • Täglich fast 400 Untersuchungen mit großem Mitarbeiterstab (BFH 07.10.1987).

  • Über 500.000 Untersuchungen pro Jahr bei großen Gemeinschaftspraxen (FG Brandenburg 2004).
    Auch eine Betriebserweiterung mit erheblichen Investitionen kann ein Indiz für Gewerblichkeit sein.

Nicht die absolute Zeit ist entscheidend, sondern ob der Pathologe die angemessene Zeit für die jeweilige Untersuchung aufwendet. Auch kurze Untersuchungszeiten (z. B. 10 Sekunden bei einfachen Befunden) können für Eigenverantwortlichkeit ausreichen, wenn die Tätigkeit ärztlich geleitet und fachlich verantwortet wird.

Pathologen haben in der Regel keinen direkten Patientenkontakt, weshalb die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 a) UStG nicht greift.
Stattdessen gilt § 4 Nr. 14 b) UStG:

  • Leistungen von diagnostischen Zentren und Laborgemeinschaften, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, sind umsatzsteuerbefreit.

  • Ist ein Pathologe oder eine Gemeinschaft jedoch nicht mehr freiberuflich, sondern gewerblich tätig, muss genau geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind.

Pathologische Praxen, die sehr groß werden und umfangreiches Personal einsetzen, laufen Gefahr, als gewerblich eingestuft zu werden. Dies kann zu Gewerbesteuerpflicht führen und die Umsatzsteuerregelungen komplexer machen.

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Unsere Leistungen als Steuerberater für Pathologen

Als Steuerberater für Ärzte haben wir unsere Leistungen speziell auf die Bedürfnisse von Arztpraxen ausgerichtet. Damit Sie genau die Steuerberatung erhalten, die Sie für Ihre Arztpraxis brauchen, stehen Ihnen verschiedene Leistungspakete zur Verfügung. Diese können Sie individuell nach Ihren Wünschen kombinieren und um Zusatzleistungen ergänzen.

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Dr. Oliver Mock – Steuerberater
Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)

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