Steuerberater für Neurologen
Weniger Steuern, weniger Stress
Wir helfen Ihnen, rechtssicher und stressfrei alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.
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Expertenwissen als Steuerberater für Neurologen
Aufgrund der Vielzahl steuerlicher Tücken und der speziellen Herausforderungen bei der Besteuerung von Heilbehandlungen sollten Sie sich als Arzt auf einen erfahrenen Steuerberater für Neurologen verlassen können.
Wir sind seit über 30 Jahren als Steuerexperten für das Gesundheitswesen in Hamburg und bundesweit tätig. Unsere Erfahrung und tiefgreifendes Know-how bei Fragen rund um die Besteuerung von Ärzten ermöglichen die hohe Qualität, die unsere Beratung auszeichnet.
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- Professionelle Steuerberater für Ärzte in Hamburg & bundesweit
- Langjährige Erfahrung bei der Besteuerung von Heilbehandlungen
- Unterstützung bei allen steuerrechtlichen & wirtschaftlichen Fragen
FAQ – Steuerfragen für Neurologen
Welche Einkünfte erzielt eine neurologische Praxis steuerlich?
Eine neurologische Praxis erzielt mit der medizinischen Versorgung von Patienten freiberufliche Einkünfte im Sinne des § 18 EStG. Diese unterliegen nicht der Gewerbesteuer, solange keine wesensfremden Tätigkeiten (z. B. Warenverkäufe oder gewerbliche Dienstleistungen) hinzukommen.
Welche Leistungen von Neurologen unterliegen der Umsatzsteuer?
Grundsätzlich gilt: Heilbehandlungen mit medizinischer Indikation sind steuerfrei. Im Fachgebiet der Neurologie sind fast alle Leistungen klar medizinisch indiziert, sodass kaum umsatzsteuerpflichtige Leistungen entstehen.
Ausnahme: Gutachten (z. B. für Versicherungen oder Gerichte) sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig.
Gibt es fachgruppenspezifische Besonderheiten für Neurologen?
Im Gegensatz zu anderen Facharztgruppen sind IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) im Bereich der Neurologie nur sehr eingeschränkt vorhanden. Daher besteht ein geringeres Risiko umsatzsteuerpflichtiger Tätigkeiten.
Welche Investitionskosten entstehen bei der Gründung einer neurologischen Praxis?
Die übliche Investitionssumme für die Neugründung einer Einzelpraxis liegt zwischen 100.000 € und 150.000 €. Diese Kosten umfassen in der Regel Einrichtung, Medizintechnik, IT und Praxisorganisation.
Wie werden neurologische Praxen beim Verkauf bewertet?
Die ideellen Werte beim Verkauf schwanken stark – je nach Standort, Umsatz und Bewertungssituation. Üblicherweise werden neurologische Praxen mit etwa 40 % bis 85 % des letzten Jahresumsatzes bewertet.
Welches Finanzierungsvolumen ist bei einer Praxisübernahme üblich?
Das durchschnittliche Finanzierungsvolumen für die Übernahme einer Einzelpraxis liegt bei 100.000 € bis 160.000 €. In Ballungsräumen oder bei besonders renditestarken Praxen können die Kaufpreise jedoch deutlich höher liegen.
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Unsere Leistungen als Steuerberater für Neurologen
Als Steuerberater für Ärzte haben wir unsere Leistungen speziell auf die Bedürfnisse von Arztpraxen ausgerichtet. Damit Sie genau die Steuerberatung erhalten, die Sie für Ihre Arztpraxis brauchen, stehen Ihnen verschiedene Leistungspakete zur Verfügung. Diese können Sie individuell nach Ihren Wünschen kombinieren und um Zusatzleistungen ergänzen.
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Dr. Oliver Mock – Steuerberater
Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)