Steuerberater für Kinderärzte & Jugendmediziner
Weniger Steuern, weniger Stress
Wir helfen Ihnen, rechtssicher und stressfrei alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.
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Expertenwissen als Steuerberater für Kinderärzte & Jugendmediziner
Aufgrund der Vielzahl steuerlicher Tücken und der speziellen Herausforderungen bei der Besteuerung von Heilbehandlungen sollten Sie sich als Arzt auf einen erfahrenen Steuerberater für Kinderärzte & Jugendmediziner verlassen können.
Wir sind seit über 30 Jahren als Steuerexperten für das Gesundheitswesen in Hamburg und bundesweit tätig. Unsere Erfahrung und tiefgreifendes Know-how bei Fragen rund um die Besteuerung von Ärzten ermöglichen die hohe Qualität, die unsere Beratung auszeichnet.
Ihre Vorteile bei TaxPal Steuerberatung
- Professionelle Steuerberater für Ärzte in Hamburg & bundesweit
- Langjährige Erfahrung bei der Besteuerung von Heilbehandlungen
- Unterstützung bei allen steuerrechtlichen & wirtschaftlichen Fragen
FAQ – Steuerfragen für Kinderärzte & Jugendmediziner
Welche Einkünfte erzielt eine Kinder- und Jugendarztpraxis steuerlich?
Kinderärzte und Jugendmediziner erzielen mit der medizinischen Versorgung ihrer Patienten freiberufliche Einkünfte nach § 18 EStG. Diese sind nicht gewerbesteuerpflichtig, solange keine wesensfremden Tätigkeiten (z. B. Warenverkauf ohne direkten Bezug zur Heilkunde) ausgeübt werden.
Wann unterliegen Leistungen eines Kinderarztes der Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuerbefreiung hängt ausschließlich vom Krankheitsbezug ab. Ärztliche Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen sind grundsätzlich steuerfrei.
Steuerpflichtig werden jedoch medizinisch nicht indizierte Eingriffe, wie etwa eine Beschneidung aus rein religiösen Gründen. In solchen Fällen muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Welche Investitionskosten entstehen bei der Gründung einer Kinderarztpraxis?
Die Kosten für eine Neugründung variieren stark:
Kinderärztliche Einzelpraxis: ca. 100.000 – 150.000 €
Kinderchirurgische Praxis mit eigenem OP: ca. 400.000 – 500.000 €
Diese Investitionsplanung sollte sorgfältig in die steuerliche Beratung und Finanzierung eingebunden werden.
Wie werden Kinderarztpraxen am Markt bewertet?
Beim Verkauf von Kinder- und Jugendarztpraxen schwanken die ideellen Werte je nach Bewertungsanlass zwischen 30 % und 60 % des letzten Jahresumsatzes. Eine realistische Bewertung ist wichtig für Nachfolge, Finanzierung und steuerliche Optimierung.
Welches Finanzierungsvolumen ist bei einer Praxisübernahme üblich?
Das durchschnittliche Finanzierungsvolumen hängt stark von der Region ab:
In den alten Bundesländern: ca. 200.000 €
In den neuen Bundesländern: ca. 100.000 €
Tipp: Ein erfahrener Steuerberater hilft bei der optimalen Finanzierungsstruktur, z. B. durch Bankenverhandlungen und steuerliche Fördermöglichkeiten.
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Unsere Leistungen als Steuerberater für Kinderärzte & Jugendmediziner
Als Steuerberater für Ärzte haben wir unsere Leistungen speziell auf die Bedürfnisse von Arztpraxen ausgerichtet. Damit Sie genau die Steuerberatung erhalten, die Sie für Ihre Arztpraxis brauchen, stehen Ihnen verschiedene Leistungspakete zur Verfügung. Diese können Sie individuell nach Ihren Wünschen kombinieren und um Zusatzleistungen ergänzen.
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Dr. Oliver Mock – Steuerberater
Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)