Steuerberater für Kieferorthopäden
Weniger Steuern, weniger Stress
Wir helfen Ihnen, rechtssicher und stressfrei alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.
Steuerberater für Kieferorthopäden
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Expertenwissen als Steuerberater für Kieferorthopäden
Aufgrund der Vielzahl steuerlicher Tücken und der speziellen Herausforderungen bei der Besteuerung von Heilbehandlungen sollten Sie sich als Arzt auf einen erfahrenen Steuerberater für Kieferorthopäden verlassen können.
Wir sind seit über 30 Jahren als Steuerexperten für das Gesundheitswesen in Hamburg und bundesweit tätig. Unsere Erfahrung und tiefgreifendes Know-how bei Fragen rund um die Besteuerung von Ärzten ermöglichen die hohe Qualität, die unsere Beratung auszeichnet.
Ihre Vorteile bei TaxPal Steuerberatung
- Professionelle Steuerberater für Ärzte in Hamburg & bundesweit
- Langjährige Erfahrung bei der Besteuerung von Heilbehandlungen
- Unterstützung bei allen steuerrechtlichen & wirtschaftlichen Fragen
FAQ – Steuerfragen für Kieferorthopäden
Sind Einkünfte aus einer kieferorthopädischen Praxis freiberuflich?
In der Regel ja. Die kieferorthopädische Behandlung von Patienten gilt steuerlich als freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG. Diese Einkünfte sind nicht gewerbesteuerpflichtig.
Welche kieferorthopädischen Tätigkeiten unterliegen der Umsatzsteuer?
Entscheidend ist, ob eine Leistung dem Schutz der Gesundheit dient.
Umsatzsteuerpflichtig sind:
wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeiten (z. B. Vorträge, Fachartikel)
Gutachten für Gerichte oder Versicherungen
der Verkauf von Zahnpflege- und Mundhygieneartikeln (z. B. Prophylaxeshop) mit 19 % Umsatzsteuer
Umsatzsteuerfrei sind medizinisch indizierte Heilbehandlungen – unabhängig davon, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Gilt eine Behandlung nur dann als steuerfrei, wenn sie von der Krankenkasse bezahlt wird?
Nein. Die Erstattung durch die Krankenkasse ist für die Umsatzsteuerbefreiung nicht ausschlaggebend. Maßgeblich ist allein, ob eine medizinische Indikation vorliegt. Das Finanzamt zieht manchmal falsche Rückschlüsse aus fehlender Kostenerstattung – dagegen sollte man sich im Zweifel steuerlich absichern.
Wie werden kieferorthopädische Apparate steuerlich behandelt?
Grundsätzlich ist die Lieferung von Apparaten wie Zahnspangen laut UStG umsatzsteuerpflichtig.
Da sie jedoch Bestandteil der kieferorthopädischen Behandlung sind, gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit:
Die ärztliche Gesamtleistung steht im Vordergrund → steuerfrei.
Das gilt für individuell angefertigte Zahnspangen ebenso wie für Aufbiss- oder Knirscherschienen.
Warum gilt die Einheitlichkeit der Leistung?
Weil bei kieferorthopädischen Behandlungen nicht die Herstellung des Apparates im Fokus steht, sondern die medizinische Therapie. Daher sind auch alle für die Behandlung notwendigen Hilfsmittel Teil der steuerfreien ärztlichen Heilbehandlung.
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Unsere Leistungen als Steuerberater für Kieferorthopäden
Als Steuerberater für Ärzte haben wir unsere Leistungen speziell auf die Bedürfnisse von Arztpraxen ausgerichtet. Damit Sie genau die Steuerberatung erhalten, die Sie für Ihre Arztpraxis brauchen, stehen Ihnen verschiedene Leistungspakete zur Verfügung. Diese können Sie individuell nach Ihren Wünschen kombinieren und um Zusatzleistungen ergänzen.
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Dr. Oliver Mock – Steuerberater
Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)