Steuerberater für Gynäkologen & Frauenarzt-Praxis
Weniger Steuern, weniger Stress
Wir helfen Ihnen, rechtssicher und stressfrei alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.
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Expertenwissen als Steuerberater für Gynäkologen
Aufgrund der Vielzahl steuerlicher Tücken und der speziellen Herausforderungen bei der Besteuerung von Heilbehandlungen sollten Sie sich als Arzt auf einen erfahrenen Steuerberater für Gynäkologen verlassen können.
Wir sind seit über 30 Jahren als Steuerexperten für das Gesundheitswesen in Hamburg und bundesweit tätig. Unsere Erfahrung und tiefgreifendes Know-how bei Fragen rund um die Besteuerung von Ärzten ermöglichen die hohe Qualität, die unsere Beratung auszeichnet.
Ihre Vorteile bei TaxPal Steuerberatung
- Professionelle Steuerberater für Ärzte in Hamburg & bundesweit
- Langjährige Erfahrung bei der Besteuerung von Heilbehandlungen
- Unterstützung bei allen steuerrechtlichen & wirtschaftlichen Fragen
FAQ – Steuerfragen für Gynäkologen & Frauenärzte
Sind Einkünfte aus der gynäkologischen Praxis freiberuflich?
In der Regel ja. Mit der Behandlung von Patientinnen erzielen Gynäkologen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit nach § 18 EStG. Diese unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
Wie werden Einkünfte von Hebammen und Entbindungspflegern behandelt, die mit Gynäkologen zusammenarbeiten?
Hebammen und Entbindungspfleger üben ebenso wie Gynäkologen eine freiberufliche Tätigkeit aus. Das ist durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF vom 22.10.2004 – S 2246) ausdrücklich bestätigt.
Welche gynäkologischen Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit?
Nach § 4 Nr. 14 UStG sind ärztliche Leistungen umsatzsteuerfrei, wenn sie der Vorbeugung, Heilung oder Gesundheitsvorsorge dienen. Dazu zählen insbesondere:
Ultraschalluntersuchungen zur Krebsfrüherkennung (Sono-Check)
Ärztliche Leistungen zur Empfängnisverhütung, einschließlich Einsetzen einer Spirale und Sterilisation bei Mann oder Frau
Schwangerschaftsabbrüche
Behandlungen im Zusammenhang mit einer künstlichen Befruchtung
Sind Sterilisationen auch dann steuerfrei, wenn sie nur zur Empfängnisverhütung durchgeführt werden?
Ja. Auch wenn Sterilisationen allein der Empfängnisverhütung dienen, gelten sie als umsatzsteuerfreie medizinische Leistungen. Die Gründe:
Gesundheitsvorsorge – Empfängnisverhütung wird als Maßnahme anerkannt, die gesundheitlichen Risiken vorbeugt.
Ärztliche Durchführung – Die Leistungen müssen von qualifizierten Ärzten erbracht werden.
Klarstellung durch Verwaltung – Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschnitt 4.14.2 UStAE) sowie Verfügungen der Finanzverwaltung stellen eindeutig klar, dass Sterilisationen steuerfrei sind.
Warum gilt Empfängnisverhütung steuerlich als Gesundheitsvorsorge?
Weil sie ungewollte Schwangerschaften verhindert, gesundheitliche Risiken reduziert und eine aktive Familienplanung unterstützt. Damit steht sie im Kontext der medizinischen Vorsorge.
Welche rechtlichen Grundlagen sichern die Steuerfreiheit gynäkologischer Leistungen ab?
§ 4 Nr. 14 UStG: Befreiung medizinischer Leistungen von der Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE, Abschnitt 4.14.2): Konkretisiert die Steuerfreiheit für Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbrüche und ähnliche Leistungen.
OFD Frankfurt (08.07.2015): Bestätigt die Steuerbefreiung ärztlicher Leistungen zur Empfängnisverhütung.
Fachartikel & Rechtsprechung: Bestätigen, dass Leistungen von Gynäkologen in diesem Bereich steuerfrei sind.
Welche Leistungen von Gynäkologen sind umsatzsteuerpflichtig?
Grundsätzlich nur Leistungen, die rein kosmetischen Zwecken dienen und keinen medizinischen Hintergrund haben. Klassische Behandlungen der Frauenheilkunde (Vorsorge, Schwangerschaftsbetreuung, Verhütung, künstliche Befruchtung) sind dagegen umsatzsteuerfrei.
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Unsere Leistungen als Steuerberater für Frauenärzte
Als Steuerberater für Ärzte haben wir unsere Leistungen speziell auf die Bedürfnisse von Arztpraxen ausgerichtet. Damit Sie genau die Steuerberatung erhalten, die Sie für Ihre Arztpraxis brauchen, stehen Ihnen verschiedene Leistungspakete zur Verfügung. Diese können Sie individuell nach Ihren Wünschen kombinieren und um Zusatzleistungen ergänzen.
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Dr. Oliver Mock – Steuerberater
Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)