Steuerberater für Dermatologen
Weniger Steuern, weniger Stress
Wir helfen Ihnen, rechtssicher und stressfrei alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.
Steuerberater für Dermatologen
Weniger Steuern, weniger Stress
Wir helfen Ihnen, rechtssicher und stressfrei alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.
Expertenwissen als Steuerberater für Dermatologen
Aufgrund der Vielzahl steuerlicher Tücken und der speziellen Herausforderungen bei der Besteuerung von Heilbehandlungen sollten Sie sich als Arzt auf einen erfahrenen Steuerberater für Dermatologen verlassen können.
Wir sind seit über 30 Jahren als Steuerexperten für das Gesundheitswesen in Hamburg und bundesweit tätig. Unsere Erfahrung und tiefgreifendes Know-how bei Fragen rund um die Besteuerung von Ärzten ermöglichen die hohe Qualität, die unsere Beratung auszeichnet.
Ihre Vorteile bei TaxPal Steuerberatung
- Professionelle Steuerberater für Ärzte in Hamburg & bundesweit
- Langjährige Erfahrung bei der Besteuerung von Heilbehandlungen
- Unterstützung bei allen steuerrechtlichen & wirtschaftlichen Fragen
FAQ – Steuerfragen für Dermatologen
Sind meine Einkünfte aus dermatologischer Tätigkeit freiberuflich?
In der Regel ja. Mit der medizinischen Behandlung von Patienten erzielt ein Dermatologe grundsätzlich freiberufliche Einkünfte nach § 18 EStG. Diese unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
Wann können Einkünfte von Dermatologen als gewerblich gelten?
Sobald Sie zusätzlich ein Kosmetikstudio betreiben oder Produkte wie Kosmetika oder Pflegeartikel verkaufen, gelten diese Umsätze steuerlich als gewerblich. Der Grund: Diese Leistungen sind der ärztlichen Heilbehandlung wesensfremd.
Was bedeutet „gemischte Tätigkeit“ bei Dermatologen?
Eine gemischte Tätigkeit liegt vor, wenn Ihre Praxis sowohl freiberufliche Einkünfte (Behandlungen) als auch gewerbliche Umsätze (Kosmetikstudio, Produktverkauf) erzielt.
In Einzelpraxen werden die Einkünfte aufgeteilt (Trennungstheorie).
In Gemeinschaftspraxen greift die sogenannte Abfärberegelung: Wenn mehr als 3 % der Einnahmen und zusätzlich über 24.500 € pro Jahr aus gewerblichen Tätigkeiten stammen, wird die gesamte Praxis gewerblich eingestuft.
Wie kann ich die Abfärberegelung vermeiden?
Viele Praxen lagern ihr Kosmetikstudio oder den Produktverkauf in eine separate Gesellschaft (z. B. GbR) oder in ein Einzelunternehmen des Ehepartners aus. Wichtig: Verträge, Mieten, Zahlungen und Organisation müssen tatsächlich getrennt sein – sonst erkennt das Finanzamt die Gestaltung nicht an.
Sind Leistungen von Kosmetikerinnen gewerblich oder freiberuflich?
Kosmetikerinnen sind grundsätzlich gewerblich tätig.
Podologen (medizinische Fußpflege) gelten dagegen als freiberuflich, sofern eine Erlaubnis nach dem Podologengesetz (§ 1 PodG) vorliegt.
Welche dermatologischen Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig?
Alle Leistungen, die vor allem kosmetischen Zwecken dienen, sind in der Regel steuerpflichtig. Dazu gehören u. a.:
Entfernung kosmetisch störender Hautveränderungen (Papeln, Muttermale ohne Krankheitswert, Fibrome, Alterswarzen)
Behandlung von Besenreisern, Pigmentveränderungen, Tätowierungen (ohne medizinische Indikation)
Haarbehandlungen bei kosmetischem Hintergrund
Anti-Aging- und Faltenbehandlungen (z. B. Botox, Hyaluron-Filler)
Lidplastiken oder Lifting-Operationen aus ästhetischen Gründen
Chemical Peeling und Hautverjüngungen
Permanent-Make-Up, Piercings, Ohrlochstechen
Fettabsaugung (Liposuction) aus kosmetischen Gründen
Kosmetische Narbenbehandlungen
Welche Leistungen sind für Dermatologen umsatzsteuerfrei?
Steuerfrei sind alle Leistungen, die medizinisch indiziert sind und einen therapeutischen Zweck verfolgen, darunter:
Hautkrebsvorsorge
Entfernung von Vorstufen des hellen Hautkrebses (z. B. Aktinische Keratosen)
Haarbehandlungen bei medizinischer Indikation (z. B. hormonell bedingter Haarausfall mit Krankheitswert)
Medizinisch indizierte Fußpflege – auch ohne ärztliche Verordnung
Wie wird medizinische Fußpflege steuerlich behandelt?
Nach aktueller Rechtsprechung (FG Schleswig-Holstein, 2014) gilt:
Eine ärztliche Verordnung ist nicht zwingend nötig.
Die Behandlung muss aber medizinisch indiziert sein (z. B. bei Nagelpilz, Schuppenflechte, Rheuma, Durchblutungsstörungen, Hornhautproblemen).
Podologen gelten als heilberuflich tätig, wenn sie über eine anerkannte Ausbildung verfügen.
Gilt die Steuerbefreiung auch, wenn Nicht-Ärzte Leistungen in meiner Praxis erbringen?
Nicht automatisch. Beispiel: Eine Kosmetikerin führt in Ihrer Praxis Aknebehandlungen durch.
Für den Arzt sind die Umsätze steuerfrei (Heilbehandlung).
Für die Kosmetikerin selbst gilt das nicht, da sie keinen anerkannten Befähigungsnachweis hat.
Damit ist wichtig: Die Qualifikation des Leistungserbringers entscheidet über die Steuerpflicht, nicht allein die Art der Leistung.
30 Jahre Praxiserfahrung
Persönlicher Steuerberater
Individuelle Beratung
Vertrauensvolle Zusammenarbeit
Gute Erreichbarkeit
Weniger Steuern, weniger Stress
So erfüllen Sie rechtssicher & stressfrei alle steuerlichen Pflichten
und nutzen Gestaltungsspielräume optimal aus.
STEUEROPTIMIERT
Zahlen Sie zu viel Steuern?
SPEZIALISIERT
100% Fokus auf Heilberufe
TRANSPARENT
Keine Steuernachzahlung
STRESSFREI
Buchführung abgeben
INDIVIDUELL
Persönliche Beratung 1x1
SICHER
35 Jahre Steuer-Expertise
Zertifiziert für Ihre Steuerberatung.
Wir gehören zu den besten Steuerberatern in Hamburg und sogar bundesweit.
Unsere Leistungen als Steuerberater für Dermatologen
Als Steuerberater für Ärzte haben wir unsere Leistungen speziell auf die Bedürfnisse von Arztpraxen ausgerichtet. Damit Sie genau die Steuerberatung erhalten, die Sie für Ihre Arztpraxis brauchen, stehen Ihnen verschiedene Leistungspakete zur Verfügung. Diese können Sie individuell nach Ihren Wünschen kombinieren und um Zusatzleistungen ergänzen.
Jetzt individuelles Angebot anfordern
Sie suchen einen verlässlichen Partner für Ihre steuerlichen Fragen und möchten Gewissheit haben, rechtlich alles richtig gemacht zu haben? Als Steuerberater für Ärzte und Heilberufe haben wir uns auf die professionelle Beratung im Gesundheitswesen spezialisiert. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und profitieren Sie von unserer Erfahrung.
Dr. Oliver Mock – Steuerberater
Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)