Steuerberater für Anästhesisten

Weniger Steuern, weniger Stress

Wir helfen Ihnen, rechtssicher und stressfrei alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.

Steuerberater für Anästhesisten

Weniger Steuern, weniger Stress

Wir helfen Ihnen, rechtssicher und stressfrei alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.

Expertenwissen als Steuerberater für Anästhesisten

Aufgrund der Vielzahl steuerlicher Tücken und der speziellen Herausforderungen bei der Besteuerung von Heilbehandlungen sollten Sie sich als Arzt auf einen erfahrenen Steuerberater für Anästhesisten verlassen können.

Wir sind seit über 30 Jahren als Steuerexperten für das Gesundheitswesen in Hamburg und bundesweit tätig. Unsere Erfahrung und tiefgreifendes Know-how bei Fragen rund um die Besteuerung von Ärzten ermöglichen die hohe Qualität, die unsere Beratung auszeichnet.

Ihre Vorteile bei TaxPal Steuerberatung

Ausgezeichneter Steuerberater für Ärzte

FAQ – Steuerfragen für Anästhesisten

In der Regel ja. Wenn Sie Patienten anästhesiologisch behandeln, gelten Ihre Einnahmen steuerlich als freiberufliche Einkünfte nach § 18 EStG. Das bedeutet: Sie unterliegen in diesem Bereich nicht der Gewerbesteuer.

Das passiert insbesondere dann, wenn Sie als niedergelassener Anästhesist ein eigenes OP-Zentrum betreiben. Sobald Sie die OP-Räume nicht nur kostendeckend, sondern mit Gewinnaufschlag oder inkl. zusätzlicher Serviceleistungen (z. B. Geräte, Sterilisation, Personal) vermieten, werden diese Einnahmen als gewerblich behandelt.
Ein weiteres Risiko besteht, wenn OP-Kapazitäten kurzfristig und wechselnden Vertragspartnern überlassen werden. Dann geht das Finanzamt in der Regel von einer gewerblichen Tätigkeit aus.

In solchen Fällen empfiehlt es sich häufig, eine personenidentische Schwestergesellschaft zu gründen, die das OP-Zentrum betreibt. Dadurch bleibt Ihre eigentliche Praxis freiberuflich, während die gewerblichen Umsätze separat erfasst werden. So verhindern Sie eine steuerliche „Infizierung“ der gesamten Einkünfte.

Nicht immer. Grundsätzlich gilt: Anästhesieleistungen sind nur dann umsatzsteuerfrei, wenn sie eine medizinische Heilbehandlung darstellen.
Beispiele:

  • Umsatzsteuerfrei: Narkoseleistungen im Rahmen einer medizinisch notwendigen Operation.

  • Umsatzsteuerpflichtig: Anästhesieleistungen bei medizinisch nicht indizierten Schönheitsoperationen oder bei ästhetischen Ohranlegeoperationen.

Das hängt von der Gestaltung der Nutzung ab:

  • Längerfristige Vermietung: Wenn Sie OP-Säle regelmäßig für feste Tage oder Zeiträume vermieten, kann dies als umsatzsteuerfreie Vermietung gelten.

  • Zusatzleistungen: Wenn Sie Inventar, Geräte oder Personal zur Verfügung stellen, gelten diese Leistungen als umsatzsteuerpflichtig.

  • Kurzfristige Vermietung „auf Abruf“: Diese wird steuerlich als Dienstleistung behandelt und ist damit grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.

Oft muss das Nutzungsentgelt aufgeteilt werden: Ein Teil steuerfrei (Raumüberlassung), ein Teil steuerpflichtig (Geräte/Services).

Ja. Wenn die Vermietung des OP-Saals im Vordergrund steht und die übrigen Leistungen (z. B. Mitnutzung von Aufwachraum, Sterilisationseinheit) klar untergeordnet sind, behandelt das Finanzamt das Gesamtpaket als umsatzsteuerfreie Vermietung.
Sobald aber Geräte oder Personal eigenständig hinzukommen, kann eine Aufteilung in steuerfreie und steuerpflichtige Bestandteile erforderlich sein.

In diesem Fall kann eine Kostengemeinschaft (GbR) gegründet werden. Jeder Arzt trägt dann die Kosten nach seinem Anteil, ohne dass ein Gewinnaufschlag erfolgt.
Wichtig: Damit diese Regelung steuerlich anerkannt wird, müssen die Kosten genau nach Nutzungsanteilen abgerechnet werden. Pauschale Absprachen oder Gewinnverteilungen sind nicht zulässig. Nur dann kann die Nutzung umsatzsteuerfrei bleiben.

Wenn Krankenhäuser niedergelassenen Ärzten OP-Säle zur Mitnutzung überlassen, greift in der Regel eine Sonderregelung nach § 4 Nr. 14 b UStG. Diese Umsätze gelten als umsatzsteuerfrei, da es sich um „eng verbundene Umsätze“ handelt.

  • Betrieb eines OP-Zentrums: Gefahr der Gewerblichkeit und Umsatzsteuerpflicht.

  • Zusatzleistungen (Geräte, Personal): Können schnell zu steuerpflichtigen Umsätzen führen.

  • Schönheitsoperationen ohne medizinische Indikation: Umsatzsteuerpflichtig, auch wenn Sie als Anästhesist beteiligt sind.

  • Kostengemeinschaften: Nur bei exakter Kostenverteilung steuerfrei.

Symbol für die Erfahrung der Steuerberatung Mock Hamburg

30 Jahre Praxiserfahrung

Symbol für die persönliche Betreuung der Steuerberatung Mock Hamburg

Persönlicher Steuerberater

Symbol für die individuelle Betreuung der Steuerberatung Mock Hamburg

Individuelle Beratung

Symbol für die vertrauensvolle Zusammenarbeit

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Telefon

Gute Erreichbarkeit

Weniger Steuern, weniger Stress

So erfüllen Sie rechtssicher & stressfrei alle steuerlichen Pflichten
und nutzen Gestaltungsspielräume optimal aus.

Steuerberater hilft Ihnen Steuern zu sparen

STEUEROPTIMIERT

Zahlen Sie zu viel Steuern?

Zahlen Sie zu viel Steuern?

Die Rechtsformwahl, der Pkw, Investitionen - es gibt viele Stellschrauben, die sich auf Ihre Steuerbelastung auswirken. Unsere Experten werfen mindestens einmal im Jahr einen Blick auf Ihre Praxis und reduzieren Ihre Steuerlast.
Steuerberatung speziell für Ärzte, Zahnärzte und Heilberufe

SPEZIALISIERT

100% Fokus auf Heilberufe

100% Fokus auf Heilberufe

Wir haben uns auf die Beratung des Gesundheitswesens spezialisiert und verfügen über langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Wir kennen daher die steuerlichen Besonderheiten bei Heilberufen und sprechen Ihre Sprache.
Steuerberater für Heilberufler schafft Transparenz durch Steuerhochrechnung

TRANSPARENT

Keine Steuernachzahlung

Keine Steuernachzahlung

Überraschende Steuernachzahlungen sind der Albtraum für jeden Selbständigen. Wir erstellen daher zweimal pro Jahr eine Steuerhochrechnung für Sie. Die laufenden Steuervorauszahlungen können so angepasst werden, dass keine Steuernachzahlungen fällig werden.
Buchführung einfach an Steuerberater abgeben

STRESSFREI

Buchführung abgeben

Buchführung abgeben

Sie laden Ihre Belege digital in unsere Web-App hoch, und wir erledigen den Rest. Alles bleibt übersichtlich und an einem Ort. Wir erstellen Ihre Buchführung monatlich. Ein Dashboard zeigt Ihnen auf einen Blick, wie es um Ihre Finanzen steht. So können Sie sicher planen und Entscheidungen treffen.
Steuerberater bei der individuellen Beratung eines Arztes.

INDIVIDUELL

Persönliche Beratung 1x1

Persönliche Beratung 1x1

Sie haben Fragen oder müssen eine wichtige Entscheidung treffen? Bei uns haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht – verständlich, kompetent und genau auf Sie zugeschnitten.
Sichere und gute Steuerberatung seit über 30 Jahren

SICHER

35 Jahre Steuer-Expertise

35 Jahre Steuer-Expertise

Vermeiden Sie böse Überraschungen in Betriebsprüfungen durch professionelle Unterstützung. Wir sind mit unserem mehrfach ausgezeichneten Team seit über 35 Jahren als Steuerexperten für das Gesundheitswesen tätig.

Steuerberatung für Anästhesisten- so können Sie Steuern sparen!

Auszeichnungen Mock Steuerberatung

Zertifiziert für Ihre Steuerberatung.

Wir gehören zu den besten Steuerberatern in Hamburg und sogar bundesweit.

Unsere Leistungen als Steuerberater für Anästhesisten

Als Steuerberater für Ärzte haben wir unsere Leistungen speziell auf die Bedürfnisse von Arztpraxen ausgerichtet. Damit Sie genau die Steuerberatung erhalten, die Sie für Ihre Arztpraxis brauchen, stehen Ihnen verschiedene Leistungspakete zur Verfügung. Diese können Sie individuell nach Ihren Wünschen kombinieren und um Zusatzleistungen ergänzen.

Steuerberater für Heilberufe TaxPal

Jetzt individuelles Angebot anfordern

Sie suchen einen verlässlichen Partner für Ihre steuerlichen Fragen und möchten Gewissheit haben, rechtlich alles richtig gemacht zu haben? Als Steuerberater für Ärzte und Heilberufe haben wir uns auf die professionelle Beratung im Gesundheitswesen spezialisiert. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und profitieren Sie von unserer Erfahrung.

Dr. Oliver Mock – Steuerberater
Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner