Steuerberater für PRM-Ärzte
Weniger Steuern, weniger Stress
Wir helfen Ihnen, rechtssicher und stressfrei alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.
Steuerberater für PRM-Ärzte
Weniger Steuern, weniger Stress
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Expertenwissen als Steuerberater für PRM-Ärzte
Aufgrund der Vielzahl steuerlicher Tücken und der speziellen Herausforderungen bei der Besteuerung von Heilbehandlungen sollten Sie sich als Arzt auf einen erfahrenen Steuerberater für PRM-Ärzte verlassen können.
Wir sind seit über 30 Jahren als Steuerexperten für das Gesundheitswesen in Hamburg und bundesweit tätig. Unsere Erfahrung und tiefgreifendes Know-how bei Fragen rund um die Besteuerung von Ärzten ermöglichen die hohe Qualität, die unsere Beratung auszeichnet.
Ihre Vorteile bei TaxPal Steuerberatung
- Professionelle Steuerberater für Ärzte in Hamburg & bundesweit
- Langjährige Erfahrung bei der Besteuerung von Heilbehandlungen
- Unterstützung bei allen steuerrechtlichen & wirtschaftlichen Fragen
FAQ – Steuerfragen als Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin
Welche Einkünfte erzielt eine PRM-Praxis steuerlich?
Eine PRM-Praxis erzielt in der Regel freiberufliche Einkünfte nach § 18 EStG, da die medizinische Versorgung von Patienten eine klassische ärztliche Tätigkeit darstellt. Diese Einkünfte unterliegen daher nicht der Gewerbesteuer, solange ausschließlich heilberufliche Leistungen erbracht werden.
Wann droht für PRM-Ärzte eine Gewerbesteuerpflicht?
Eine besondere Gefahr der gewerbesteuerlichen Infektion besteht, wenn in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ein Facharzt für Orthopädie einen PRM-Arzt anstellt. Da der Orthopäde nicht über die nötigen Fachkenntnisse im Bereich der PRM verfügt, kann er nicht leitend und eigenverantwortlich tätig sein. Dies führt dazu, dass die gesamte Praxis gewerbesteuerpflichtig werden kann.
Lösung: Sorgfältige Gestaltung der Gesellschaftsstruktur und klare Abgrenzung der Tätigkeiten sind hier entscheidend.
Welche Rolle spielt die Zusammenarbeit mit Physiotherapeuten?
PRM-Ärzte arbeiten häufig mit Physiotherapeuten oder Masseuren zusammen. Diese üben zwar arztähnliche Berufe aus und können grundsätzlich freiberuflich tätig sein.
Die Umsatzsteuerbefreiung gilt jedoch nur dann, wenn die Leistungen:
auf ärztliche Anordnung erfolgen oder
im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme erbracht werden.
Reine Wellness-Massagen oder kosmetische Behandlungen sind umsatzsteuerpflichtig und bergen steuerliche Risiken, wenn sie nicht klar abgegrenzt werden.
Welche Leistungen von PRM-Ärzten sind umsatzsteuerfrei?
Folgende medizinische Behandlungen gelten in der Regel als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen:
Stoßwellentherapie
Hyaluronsäurebehandlung
Welche Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig?
Umsatzsteuerpflichtig sind nicht-medizinische bzw. kosmetische Leistungen, insbesondere:
Wellness-Massagen
kosmetische Massageleistungen ohne medizinische Indikation
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Unsere Leistungen als Steuerberater für PRM-Ärzte
Als Steuerberater für Ärzte haben wir unsere Leistungen speziell auf die Bedürfnisse von Arztpraxen ausgerichtet. Damit Sie genau die Steuerberatung erhalten, die Sie für Ihre Arztpraxis brauchen, stehen Ihnen verschiedene Leistungspakete zur Verfügung. Diese können Sie individuell nach Ihren Wünschen kombinieren und um Zusatzleistungen ergänzen.
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Sie suchen einen verlässlichen Partner für Ihre steuerlichen Fragen und möchten Gewissheit haben, rechtlich alles richtig gemacht zu haben? Als Steuerberater für Ärzte und Heilberufe haben wir uns auf die professionelle Beratung im Gesundheitswesen spezialisiert. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und profitieren Sie von unserer Erfahrung.
Dr. Oliver Mock – Steuerberater
Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)