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Weniger Steuern, weniger Stress

Wir helfen Ihnen, rechtssicher und stressfrei alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.

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Expertenwissen als Steuerberater für Onkologen & Hämatologen

Aufgrund der Vielzahl steuerlicher Tücken und der speziellen Herausforderungen bei der Besteuerung von Heilbehandlungen sollten Sie sich als Arzt auf einen erfahrenen Steuerberater für Onkologen & Hämatologen verlassen können.

Wir sind seit über 30 Jahren als Steuerexperten für das Gesundheitswesen in Hamburg und bundesweit tätig. Unsere Erfahrung und tiefgreifendes Know-how bei Fragen rund um die Besteuerung von Ärzten ermöglichen die hohe Qualität, die unsere Beratung auszeichnet.

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FAQ – Steuerfragen für Onkologen & Hämatologen

Grundsätzlich erzielt eine onkologische oder hämatologische Praxis mit der Behandlung von Patienten freiberufliche Einkünfte nach § 18 EStG. Gewerbliche Einkünfte können aber entstehen, wenn die Praxis zusätzliche Tätigkeiten wie Studien oder Medikamentenabgaben betreibt.

Onkologische Praxen beteiligen sich oft an klinischen Studien. Diese sind häufig in Studiengesellschaften ausgelagert, die rechtlich eigenständig geführt werden. Solche Gesellschaften gelten in der Regel als gewerbesteuerpflichtig. Wichtig ist daher, die Abrechnung und Strukturierung klar von der Praxis zu trennen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Bei Verträgen der integrierten Versorgung (§§ 140a ff. SGB V) erfolgt die Vergütung häufig über Fallpauschalen. Enthalten diese Pauschalen auch Arzneimittel oder Hilfsmittel, kann das zu einer gewerblichen Infizierung führen.

  • Die Abfärberegelung (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) greift, wenn die gewerblichen Einnahmen mehr als 3 % des Gesamtumsatzes ausmachen und 24.500 € überschreiten.

  • Entscheidend ist dabei der Umsatzanteil aus der Abgabe von Arzneien/Hilfsmitteln im Verhältnis zum Gesamtumsatz.

Im Bereich der Onkologie/Hämatologie gilt: Die meisten ärztlichen Leistungen sind umsatzsteuerfrei, da sie medizinisch indiziert sind. Umsatzsteuerpflicht besteht nur in Ausnahmefällen.

  • Ärztliche Behandlungen von Krebspatienten

  • Gutachten zu Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, wenn sie für Verfahren der Sozialversicherung erstellt werden

  • Nebenleistungen, die unmittelbar mit der Heilbehandlung verbunden sind (z. B. Abgabe bestimmter Medikamente durch Krankenhäuser, wenn sie untrennbar mit der Behandlung verbunden sind)

  • Klinische Studien: Umsatzsteuerpflichtig, sofern sie nicht als hoheitliche Forschung (z. B. durch staatliche Hochschulen) gelten.

  • Abgabe von Zytostatika:

    • Laut FG Münster (2012): steuerfrei, wenn die Abgabe Teil der Behandlung durch den Krankenhausträger ist.

    • Laut EuGH (2014, Az. C-366/12): steuerpflichtig, wenn die Abgabe durch ermächtigte Ärzte im Rahmen ambulanter Krebsbehandlungen erfolgt.

  • Leistungen ohne unmittelbare ärztliche Heilbehandlung können steuerpflichtig sein, es sei denn, sie sind untrennbar mit der ärztlichen Behandlung verbunden.

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Unsere Leistungen als Steuerberater für Onkologen & Hämatologen

Als Steuerberater für Ärzte haben wir unsere Leistungen speziell auf die Bedürfnisse von Arztpraxen ausgerichtet. Damit Sie genau die Steuerberatung erhalten, die Sie für Ihre Arztpraxis brauchen, stehen Ihnen verschiedene Leistungspakete zur Verfügung. Diese können Sie individuell nach Ihren Wünschen kombinieren und um Zusatzleistungen ergänzen.

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Dr. Oliver Mock – Steuerberater
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