Steuerberater für Urologen
Weniger Steuern, weniger Stress
Wir helfen Ihnen, rechtssicher und stressfrei alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.
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Expertenwissen als Steuerberater für Urologen
Aufgrund der Vielzahl steuerlicher Tücken und der speziellen Herausforderungen bei der Besteuerung von Heilbehandlungen sollten Sie sich als Arzt auf einen erfahrenen Steuerberater für Urologen verlassen können.
Wir sind seit über 30 Jahren als Steuerexperten für das Gesundheitswesen in Hamburg und bundesweit tätig. Unsere Erfahrung und tiefgreifendes Know-how bei Fragen rund um die Besteuerung von Ärzten ermöglichen die hohe Qualität, die unsere Beratung auszeichnet.
Ihre Vorteile bei TaxPal Steuerberatung
- Professionelle Steuerberater für Ärzte in Hamburg & bundesweit
- Langjährige Erfahrung bei der Besteuerung von Heilbehandlungen
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FAQ – Steuerfragen für Urologen
Sind Einkünfte aus einer urologischen Praxis freiberuflich oder gewerblich?
Eine urologische Praxis erzielt in der Regel freiberufliche Einkünfte nach § 18 EStG, da die ärztliche Tätigkeit leitend und eigenverantwortlich ausgeübt wird. Gewerblichkeit entsteht nur dann, wenn Leistungen erbracht oder Produkte verkauft werden, die nicht unmittelbar zur ärztlichen Heilbehandlung gehören.
Gibt es umsatzsteuerliche Besonderheiten speziell für Urologen?
Im Vergleich zu anderen Facharztgruppen bestehen bei Urologen keine spezifischen Abweichungen. Dennoch ist entscheidend, zwischen umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen und umsatzsteuerpflichtigen Leistungen zu unterscheiden.
Welche Leistungen von Urologen sind umsatzsteuerfrei?
Nach § 4 Nr. 14 UStG sind ärztliche Leistungen steuerfrei, wenn sie der Vorbeugung, Heilung oder Linderung von Krankheiten oder der Gesundheitsvorsorge dienen. Dazu gehören insbesondere:
Sterilisationen (auch zur Empfängnisverhütung)
Immunologischer Darmkrebstest
NMP22-Test zur Früherkennung von Blasenkrebs
Ultraschall-Nierencheck für Frauen
Warum sind Sterilisationen in urologischen Praxen umsatzsteuerfrei?
Obwohl Sterilisationen häufig allein der Empfängnisverhütung dienen, gelten sie als medizinische Leistung der Gesundheitsvorsorge. Die Steuerfreiheit ergibt sich aus:
Gesundheitsvorsorge: Schutz vor ungewollter Schwangerschaft und Reduzierung gesundheitlicher Risiken.
Erbringung durch Ärzte: Sterilisationen dürfen ausschließlich von approbierten Fachärzten durchgeführt werden.
Rechtliche Grundlage: Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE, Abschnitt 4.14.2) und die Verfügung der OFD Frankfurt bestätigen ausdrücklich die Steuerbefreiung.
Welche Leistungen sind potenziell umsatzsteuerpflichtig?
Grundsätzlich sind alle Leistungen steuerpflichtig, die nicht medizinisch indiziert sind oder keinen unmittelbaren Krankheitsbezug haben. Für Urologen sind dies allerdings seltene Ausnahmefälle, da der Großteil der angebotenen Untersuchungen und Behandlungen medizinisch notwendig ist.
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Unsere Leistungen als Steuerberater für Urologen
Als Steuerberater für Ärzte haben wir unsere Leistungen speziell auf die Bedürfnisse von Arztpraxen ausgerichtet. Damit Sie genau die Steuerberatung erhalten, die Sie für Ihre Arztpraxis brauchen, stehen Ihnen verschiedene Leistungspakete zur Verfügung. Diese können Sie individuell nach Ihren Wünschen kombinieren und um Zusatzleistungen ergänzen.
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Dr. Oliver Mock – Steuerberater
Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)