Steuerberater für Pneumologen
Weniger Steuern, weniger Stress
Wir helfen Ihnen, rechtssicher und stressfrei alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.
Steuerberater für Pneumologen
Weniger Steuern, weniger Stress
Wir helfen Ihnen, rechtssicher und stressfrei alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.
Expertenwissen als Steuerberater für Pneumologen
Aufgrund der Vielzahl steuerlicher Tücken und der speziellen Herausforderungen bei der Besteuerung von Heilbehandlungen sollten Sie sich als Arzt auf einen erfahrenen Steuerberater für Pneumologen verlassen können.
Wir sind seit über 30 Jahren als Steuerexperten für das Gesundheitswesen in Hamburg und bundesweit tätig. Unsere Erfahrung und tiefgreifendes Know-how bei Fragen rund um die Besteuerung von Ärzten ermöglichen die hohe Qualität, die unsere Beratung auszeichnet.
Ihre Vorteile bei TaxPal Steuerberatung
- Professionelle Steuerberater für Ärzte in Hamburg & bundesweit
- Langjährige Erfahrung bei der Besteuerung von Heilbehandlungen
- Unterstützung bei allen steuerrechtlichen & wirtschaftlichen Fragen
FAQ – Steuerfragen für Pneumologen
Sind Einkünfte aus einer pneumologischen Praxis freiberuflich?
In der Regel ja. Einkünfte aus der medizinischen Behandlung von Patienten gelten als freiberufliche Einkünfte nach § 18 EStG. Sie sind somit nicht gewerbesteuerpflichtig, solange die Tätigkeit ärztlich, leitend und eigenverantwortlich ausgeübt wird.
Wann können pneumologische Tätigkeiten als gewerblich eingestuft werden?
Das passiert, wenn Pneumologen neben der klassischen Medizin auch im Bereich der Arbeitssicherheit tätig sind.
Arbeitsmedizinische Leistungen gelten als freiberuflich, da sie heilkundlich sind.
Arbeitssicherheit ist jedoch keine ärztliche Tätigkeit und wird steuerlich als gewerblich behandelt.
Um als ingenieurähnliche Tätigkeit eingestuft zu werden, müsste der Pneumologe die entsprechenden ingenieurtechnischen Kenntnisse besitzen – was in der Regel nicht zutrifft. In diesen Fällen liegt also Gewerblichkeit vor.
Welche IGeL-Leistungen in der Pneumologie sind steuerpflichtig?
In pneumologischen Praxen werden zunehmend individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten, z. B.:
reisemedizinische Beratung,
Vorsorgeuntersuchungen für Raucher,
sportmedizinische Untersuchungen.
Hier gilt: Nur wenn ein konkreter Krankheitsbezug vorliegt, ist die Leistung umsatzsteuerfrei. Allgemeine Präventionsmaßnahmen ohne Krankheitsbezug sind umsatzsteuerpflichtig.
Sind Seminare zur Raucherentwöhnung umsatzsteuerfrei?
Nur in Ausnahmefällen. Das Finanzgericht Köln entschied:
Wenn zuvor eine individuelle Untersuchung eine medizinische Indikation (z. B. chronischer Atemwegsinfekt) bestätigt, kann das Seminar umsatzsteuerfrei sein.
Erfolgt die Teilnahme hingegen z. B. auf Sammelüberweisung durch Betriebsärzte, gilt das Seminar als Präventionsmaßnahme und ist umsatzsteuerpflichtig.
Welche weiteren Leistungen sind in pneumologischen Praxen umsatzsteuerpflichtig?
Beispiele für umsatzsteuerpflichtige Leistungen sind:
Gutachten über die Berufstauglichkeit,
Untersuchungen zur Verwendungsfähigkeit des Untersuchten,
Flugtauglichkeitsuntersuchungen (oft als IGeL-Leistungen angeboten).
30 Jahre Praxiserfahrung
Persönlicher Steuerberater
Individuelle Beratung
Vertrauensvolle Zusammenarbeit
Gute Erreichbarkeit
Weniger Steuern, weniger Stress
So erfüllen Sie rechtssicher & stressfrei alle steuerlichen Pflichten
und nutzen Gestaltungsspielräume optimal aus.
STEUEROPTIMIERT
Zahlen Sie zu viel Steuern?
SPEZIALISIERT
100% Fokus auf Heilberufe
TRANSPARENT
Keine Steuernachzahlung
STRESSFREI
Buchführung abgeben
INDIVIDUELL
Persönliche Beratung 1x1
SICHER
35 Jahre Steuer-Expertise
Zertifiziert für Ihre Steuerberatung.
Wir gehören zu den besten Steuerberatern in Hamburg und sogar bundesweit.
Unsere Leistungen als Steuerberater für Pneumologen
Als Steuerberater für Ärzte haben wir unsere Leistungen speziell auf die Bedürfnisse von Arztpraxen ausgerichtet. Damit Sie genau die Steuerberatung erhalten, die Sie für Ihre Arztpraxis brauchen, stehen Ihnen verschiedene Leistungspakete zur Verfügung. Diese können Sie individuell nach Ihren Wünschen kombinieren und um Zusatzleistungen ergänzen.
Jetzt individuelles Angebot anfordern
Sie suchen einen verlässlichen Partner für Ihre steuerlichen Fragen und möchten Gewissheit haben, rechtlich alles richtig gemacht zu haben? Als Steuerberater für Ärzte und Heilberufe haben wir uns auf die professionelle Beratung im Gesundheitswesen spezialisiert. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und profitieren Sie von unserer Erfahrung.
Dr. Oliver Mock – Steuerberater
Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)