Steuerberater für Nephrologen

Weniger Steuern, weniger Stress

Wir helfen Ihnen, rechtssicher und stressfrei alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.

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Expertenwissen als Steuerberater für Nephrologen

Aufgrund der Vielzahl steuerlicher Tücken und der speziellen Herausforderungen bei der Besteuerung von Heilbehandlungen sollten Sie sich als Arzt auf einen erfahrenen Steuerberater für Nephrologen verlassen können.

Wir sind seit über 30 Jahren als Steuerexperten für das Gesundheitswesen in Hamburg und bundesweit tätig. Unsere Erfahrung und tiefgreifendes Know-how bei Fragen rund um die Besteuerung von Ärzten ermöglichen die hohe Qualität, die unsere Beratung auszeichnet.

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FAQ – Steuerfragen für Nephrologen

In der Regel ja. inkünfte aus der medizinischen Versorgung von Patienten gelten für Nephrologen steuerlich als freiberufliche Einkünfte nach § 18 EStG. Diese sind nicht gewerbesteuerpflichtig, solange die Tätigkeit eigenverantwortlich ausgeübt wird.

Nein. Seit Januar 2015 sind Dialyseleistungen vollständig von der Umsatzsteuer befreit. Damit entfällt das Risiko, dass Nephrologen für diese Kernleistungen Umsatzsteuer abführen müssen.

Im Gegensatz zu anderen Facharztgruppen gibt es in der Nephrologie nahezu keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungen.

  • Alle klassischen Untersuchungen und Behandlungen gelten als medizinisch indiziert.

  • Typische IGeL-Leistungen wie in anderen Praxen sind im nephrologischen Bereich praktisch nicht vorhanden.

Damit ist die Umsatzsteuer für Nephrologen in der Regel unproblematisch.

Ja – wenn sie als GmbH betrieben werden. Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ambulante Dialysezentren nicht von der Gewerbesteuer befreit sind.
Begründung: Da Dialysepatienten nicht stationär im Zentrum verbleiben, sondern ambulant behandelt werden, liegt kein Anspruch auf Gewerbesteuerbefreiung vor (Az. 9 K 106/12 G).

Nein. Solange die Praxis als freiberufliche Tätigkeit geführt wird (z. B. als Einzelpraxis oder Gemeinschaftspraxis in freiberuflicher Rechtsform), fällt keine Gewerbesteuer an. Das Risiko betrifft primär Dialysezentren in der Rechtsform einer GmbH.

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Unsere Leistungen als Steuerberater für Nephrologen

Als Steuerberater für Ärzte haben wir unsere Leistungen speziell auf die Bedürfnisse von Arztpraxen ausgerichtet. Damit Sie genau die Steuerberatung erhalten, die Sie für Ihre Arztpraxis brauchen, stehen Ihnen verschiedene Leistungspakete zur Verfügung. Diese können Sie individuell nach Ihren Wünschen kombinieren und um Zusatzleistungen ergänzen.

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Dr. Oliver Mock – Steuerberater
Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)

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