Steuerberater für HNO-Ärzte
Weniger Steuern, weniger Stress
Wir helfen Ihnen, rechtssicher und stressfrei alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.
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Expertenwissen als Steuerberater für HNO-Ärzte
Aufgrund der Vielzahl steuerlicher Tücken und der speziellen Herausforderungen bei der Besteuerung von Heilbehandlungen sollten Sie sich als Arzt auf einen erfahrenen Steuerberater für HNO-Ärzte verlassen können.
Wir sind seit über 30 Jahren als Steuerexperten für das Gesundheitswesen in Hamburg und bundesweit tätig. Unsere Erfahrung und tiefgreifendes Know-how bei Fragen rund um die Besteuerung von Ärzten ermöglichen die hohe Qualität, die unsere Beratung auszeichnet.
Ihre Vorteile bei TaxPal Steuerberatung
- Professionelle Steuerberater für Ärzte in Hamburg & bundesweit
- Langjährige Erfahrung bei der Besteuerung von Heilbehandlungen
- Unterstützung bei allen steuerrechtlichen & wirtschaftlichen Fragen
FAQ – Steuerfragen für HNO-Ärzte
Sind Einkünfte aus einer HNO-Praxis freiberuflich?
In der Regel ja. Mit der medizinischen Versorgung von Patienten erzielt ein HNO-Arzt Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit nach § 18 EStG. Diese unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
Wie werden Einkünfte aus der Anpassung von Hörgeräten behandelt?
Wenn die Anpassung durch den HNO-Arzt selbst im Rahmen der Untersuchung und Beratung erfolgt, gilt sie als ärztliche Leistung und ist steuerlich freiberuflich.
Wann wird es gewerblich?
Sobald Hörgeräte verkauft oder vermittelt werden, handelt es sich steuerlich um gewerbliche Einkünfte.
Das gleiche gilt, wenn die Hörgeräteanpassung nicht mehr im unmittelbaren Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung steht.
Wie werden Impfstoffe steuerlich eingestuft?
reiberuflich: Abgabe von Impfstoffen im Rahmen einer ärztlich durchgeführten Impfung – unabhängig davon, ob der Impfstoff separat auf der Rechnung steht.
Gewerblich: Verkauf von Impfstoffen ohne Durchführung einer Impfung (BFH-Urteil vom 24.04.1997).
Welche HNO-Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit?
Nach § 4 Nr. 14 UStG sind ärztliche Leistungen umsatzsteuerfrei, wenn sie eine medizinische Indikation haben. Dazu gehören u. a.:
ärztliche Behandlungen bei Erkrankungen im HNO-Bereich,
die Anpassung von Hörgeräten durch den Arzt.
Welche HNO-Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig?
Kosmetische Operationen ohne medizinischen Grund, z. B. Ohr-Anlegeoperationen (BFH-Urteil 2011).
Ästhetische Leistungen (z. B. plastische Eingriffe im Gesicht), wenn keine medizinische Indikation vorliegt.
Tomatis-Therapie zur Behandlung von Hörwahrnehmungsproblemen: Laut Finanzgericht Hamburg keine heilberufliche Tätigkeit, daher umsatzsteuerpflichtig.
Warum ist der Ästhetikbereich in HNO-Praxen steuerlich riskant?
Viele Praxen entwickeln mit der Zeit ein breites Angebot an ästhetischen Behandlungen. Bei Betriebsprüfungen führt dies oft zu hohen Umsatzsteuernachzahlungen, wenn diese Leistungen nicht sauber von den medizinischen Tätigkeiten getrennt wurden. Ein spezialisierter Steuerberater hilft, die Abgrenzung eindeutig vorzunehmen.
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Unsere Leistungen als Steuerberater für Ihre HNO-Praxis
Als Steuerberater für Ärzte haben wir unsere Leistungen speziell auf die Bedürfnisse von Arztpraxen ausgerichtet. Damit Sie genau die Steuerberatung erhalten, die Sie für Ihre Arztpraxis brauchen, stehen Ihnen verschiedene Leistungspakete zur Verfügung. Diese können Sie individuell nach Ihren Wünschen kombinieren und um Zusatzleistungen ergänzen.
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Dr. Oliver Mock – Steuerberater
Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)