Steuerberater für Hausärzte & Allgemeinmediziner
Weniger Steuern, weniger Stress
Wir helfen Ihnen, rechtssicher und stressfrei alle steuerlichen Pflichten zu erfüllen und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.
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Expertenwissen als Steuerberater für Hausärzte /Allgemeinmediziner
Aufgrund der Vielzahl steuerlicher Tücken und der speziellen Herausforderungen bei der Besteuerung von Heilbehandlungen sollten Sie sich als Arzt auf einen erfahrenen Steuerberater für Hausärzte verlassen können.
Wir sind seit über 30 Jahren als Steuerexperten für das Gesundheitswesen in Hamburg und bundesweit tätig. Unsere Erfahrung und tiefgreifendes Know-how bei Fragen rund um die Besteuerung von Ärzten ermöglichen die hohe Qualität, die unsere Beratung auszeichnet.
Ihre Vorteile bei TaxPal Steuerberatung
- Professionelle Steuerberater für Ärzte in Hamburg & bundesweit
- Langjährige Erfahrung bei der Besteuerung von Heilbehandlungen
- Unterstützung bei allen steuerrechtlichen & wirtschaftlichen Fragen
Häufige Fragen von Hausärzten zur Steuer
Sind die Einnahmen aus meiner hausärztlichen Tätigkeit „freiberuflich“?
Grundsätzlich ja. Ihre Einkünfte aus der Behandlung von Patienten gelten steuerlich als freiberuflich. Das ist der Regelfall bei einer Allgemeinarztpraxis. Es gibt allerdings einige Ausnahmen.
Was passiert, wenn ich zusätzlich arbeitsmedizinisch tätig bin?
Die Arbeitsmedizin zählt ebenfalls zur freiberuflichen Tätigkeit. Wenn Sie jedoch auch Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit anbieten, kann dieser Teil als gewerblich eingestuft werden – da hier keine Heilkunde vorliegt.
Darf ich Produkte (z. B. Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte) in meiner Praxis verkaufen?
Ja, aber Vorsicht: Der Verkauf von Produkten gilt steuerlich nicht als ärztliche Tätigkeit, sondern als gewerblich.
Wenn der Anteil dieser Einnahmen zu groß wird, kann das Ihre gesamte Praxis steuerlich als gewerblich einstufen.
Was bedeutet „Abfärberegelung“ bei Gemeinschaftspraxen?
Schon kleine gewerbliche Einnahmen können dafür sorgen, dass die gesamte Praxis steuerlich als Gewerbebetrieb gilt – sobald 3 % der Gesamteinnahmen und mehr als 24.500 € überschritten werden.
Wie kann man die Abfärberegelung vermeiden?
Eine Lösung ist, den Verkauf oder andere gewerbliche Tätigkeiten über eine separate Gesellschaft (z. B. eine GbR) abzuwickeln. So bleibt die ärztliche Praxis selbst freiberuflich.
Wie sieht es mit IGeL-Leistungen und Umsatzsteuer aus?
- Heilbehandlungen sind in der Regel umsatzsteuerfrei.
- IGeL-Leistungen sind nur steuerfrei, wenn sie einen direkten Krankheitsbezug haben (z. B. Hautkrebsscreening).
- Leistungen, die rein der Vorsorge oder Lifestyle-Verbesserung dienen (z. B. Fitness-Checks, reisemedizinische Beratungen), sind umsatzsteuerpflichtig.
Müssen Gutachten mit Umsatzsteuer abgerechnet werden?
- Steuerfrei, wenn sie der Heilbehandlung dienen (z. B. Überweisungsgutachten an Kollegen, Gewebeproben).
- Steuerpflichtig, wenn sie rechtliche Zwecke erfüllen (z. B. MPU-Gutachten, Gutachten für Gerichte oder Versicherungen).
Gibt es Risiken bei wachsender Praxis oder MVZ?
Ja. Je größer die Praxis wird und je mehr Ärzte anderer Fachrichtungen angestellt werden, desto genauer prüft das Finanzamt, ob noch eine freiberufliche Eigenverantwortung vorliegt.
Wird diese nicht mehr anerkannt, kann die Praxis als gewerblich gelten – mit höheren Steuerlasten.
Was gilt für Praxisverbünde oder Praxisnetze?
Wenn Sie in einem Praxisnetz organisiert sind, liegt meist keine Gewerblichkeit vor, da es hier in erster Linie um Kooperation und Kostenersparnis geht – nicht um gemeinsame Gewinnerzielung.
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Unsere Leistungen als Steuerberater für Allgemeinmediziner
Als Steuerberater für Ärzte haben wir unsere Leistungen speziell auf die Bedürfnisse von Arztpraxen ausgerichtet. Damit Sie genau die Steuerberatung erhalten, die Sie für Ihre Arztpraxis brauchen, stehen Ihnen verschiedene Leistungspakete zur Verfügung. Diese können Sie individuell nach Ihren Wünschen kombinieren und um Zusatzleistungen ergänzen.
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Sie suchen einen verlässlichen Partner für Ihre steuerlichen Fragen und möchten Gewissheit haben, rechtlich alles richtig gemacht zu haben? Als Steuerberater für Ärzte und Heilberufe haben wir uns auf die professionelle Beratung im Gesundheitswesen spezialisiert. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und profitieren Sie von unserer Erfahrung.
Dr. Oliver Mock – Steuerberater
Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)